Die Realität hinter der Arbeitszeitflexibilisierung

Statt einer Arbeitszeitverkürzung winkt eine Ausdehnung der Arbeitszeiten als Lösung.

Durch die luxemburgischen Medien konnte man in den letzten Wochen und Monaten immer wieder von der Flexibilisierung der Arbeitszeit im Zusammenhang mit der Modernisierung des Arbeitsrechts lesen und hören. Dies ist nicht verwunderlich, da das Unternehmen der Arbeitszeitflexibilisierung den Wünschen der neuen liberal-konservativen Regierung entspricht.

Für Arbeitgeber bedeuten flexiblere Arbeitszeiten, dass Arbeitsmodelle angepasst werden, um den Bedürfnissen des Unternehmens besser gerecht zu werden. Dabei geht es nicht nur um Gleitzeit oder Telearbeit, für die es bereits einen gesetzlichen Rahmen gibt und die in vielen Unternehmen, in denen dies möglich ist, bereits umgesetzt werden. Diese Maßnahmen werden in der Tat von vielen Arbeitnehmern als Vorteile angesehen. Nein, die Flexibilisierung der Arbeitszeit zielt auch und vor allem darauf ab, die Arbeitszeit zu atypischen Zeiten wie abends (ab 19 Uhr), nachts (nach 22 Uhr) oder am Wochenende zu normalisieren, wo sie zuvor gesetzlich streng geregelt war. Die neue Regierung hat bereits angekündigt, die Beschränkungen für die Sonntagsarbeit aufzuheben und sogar die wöchentliche Ruhezeit zu überarbeiten.

Dabei wird sich bemüht, die Flexibilisierung der Arbeitszeit als individuellen Vorteil für die Arbeitnehmer und ihre in den letzten Jahren arg gebeutelte Work-Life-Balance darzustellen. Gleichzeitig wird so getan, als sei das Thema Arbeitszeitverkürzung, das sich im Wahlkampf für die Parlamentswahlen 2023 entzündet hatte und sowohl bei den Medien als auch bei den Arbeitnehmern auf großes Interesse gestoßen war, nicht mehr aktuell. Darüber hinaus kann man manchmal sogar hören oder lesen, dass eine Arbeitszeitverkürzung weder im Interesse der Arbeitnehmer liegt noch von ihnen gewünscht wird.

Im Folgenden wollen wir anhand einiger Daten aus der einzigen jährlichen repräsentativen Erhebung über die Arbeitsbedingungen und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer in Luxemburg, dem Quality of work Index Luxembourg, zeigen, wie die Flexibilisierung der Arbeitszeiten von den betroffenen Arbeitnehmern erlebt wird und was sie sich in Bezug auf die Arbeitszeiten wirklich wünschen.

Da die Ausweitung der Arbeitszeiten auf Ruhezeiten, Sonn- und Feiertage das Hauptvorhaben der Regierung unter dem Deckmantel der Flexibilisierung ist, konzentrieren wir unsere Analysen im ersten Teil auch auf das Thema der atypischen Arbeitszeiten, d. h. Arbeit am Abend (nach 19 Uhr), in der Nacht (nach 22 Uhr) und an Wochenenden. Andere Aspekte der Arbeitszeitflexibilität wie flexible Arbeitszeiten, Telearbeit oder variable Arbeitszeitmodelle (z. B. wenn die Arbeitszeit von Woche zu Woche variiert) sind bereits mit den derzeitigen Rechtsvorschriften weitgehend möglich.

Einseitige Flexibilität bei den Arbeitszeiten

Ein Argument der Befürworter flexibler Arbeitszeiten ist, dass dies den Arbeitnehmern einen individuellen Handlungsspielraum bietet, sodass sie ihre Arbeitszeiten besser an ihre persönlichen Bedürfnisse und Lebensrhythmen anpassen können. Das setzt aber auch voraus, dass die Arbeitnehmer bei der Festlegung dieser Arbeitszeiten ein Mitspracherecht haben. Ist dies bei Arbeitnehmern, die in atypischen Arbeitszeiten arbeiten, also eher der Fall als bei Arbeitnehmern, die in normalen Arbeitszeiten arbeiten?

Im Rahmen der Quality of Work Umfrage werden die Beschäftigten auch danach befragt, inwieweit sie über ihre Arbeitszeiten mitentscheiden können. Für die gesamte Erwerbsbevölkerung lässt sich bereits feststellen (Abbildung 1), dass der Anteil derjenigen, die über ein (sehr) hohes Maß an Mitbestimmung über die Arbeitszeiten verfügen (27 %), geringer ist als der Anteil derjenigen, die über ein (sehr) geringes Maß an Mitbestimmung verfügen (47 %), während 26 % über ein mittleres Maß an Entscheidungsfreiheit verfügen. Aus einer Gesamtsicht lässt sich also feststellen, dass flexible Arbeitszeiten bei den meisten Arbeitnehmern eher einseitig sind und die Mitbestimmung eher gering ist. Vergleicht man zudem die Datenreihen der verschiedenen Jahre (ohne Abbildung), stellt man fest, dass der Grad der Mitbestimmung in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gesunken ist, von 33 % im Jahr 2014 auf 27 % im Jahr 2023.

Vergleicht man die Antworten von Arbeitnehmern mit atypischen Arbeitszeiten mit denen von Arbeitnehmern, die regelmäßig normale Arbeitszeiten haben (Abbildung 1), so zeigt sich, dass der Grad der Beteiligung bei Arbeitnehmern mit atypischen Arbeitszeiten mit 23 % (gegenüber 28 % in der Referenzgruppe) noch geringer ist und dass die Mehrheit dieser Arbeitnehmer (55 %) nur wenig oder keinen Einfluss auf ihre Arbeitszeiten hat (gegenüber 43 % in der Referenzgruppe).

Abbildung 1: Mitentscheidungsgrad über die Arbeitszeit (Frage: In welchem Maße können Sie Ihre Arbeitszeit selbst bestimmen?)

Daten: Quality of Work Index 2023, Grafik: CSL

Es muss also festgestellt werden, dass flexible Arbeitszeiten in den allermeisten Fällen eine Einbahnstraße sind, bei der die Bestimmung hauptsächlich vom Arbeitgeber und nicht vom Arbeitnehmer ausgeht. Darüber hinaus verschlechtert die Ausweitung der Arbeitszeiten auf Ruhezeiten, Sonn- und Feiertage (atypische Arbeitszeiten) die Mitbestimmungsmöglichkeiten und die Flexibilität für die Arbeitnehmer.

Dem könnte man entgegenhalten, dass Arbeitnehmer mit atypischen Arbeitszeiten vor ihrem Berufseinstieg wussten, dass dies mit mehr Belastungen verbunden ist, und dass dies also nichts an ihrer Arbeitszufriedenheit – und ihrer Motivation bzw. ihrem allgemeinen Wohlbefinden – ändert. Aber ist diese Behauptung richtig und sind Arbeitnehmer mit atypischen Arbeitszeiten wirklich genauso zufrieden, motiviert und fühlen sich insgesamt genauso wohl wie diejenigen, die keine atypischen Arbeitszeiten haben?

Ein Blick auf Abbildung 2 zeigt, dass die Arbeitszufriedenheit bei Arbeitnehmern ohne solche atypischen Arbeitszeiten (außer im Jahr 2017) signifikant höher ist als bei Arbeitnehmern mit eben diesen atypischen Arbeitszeiten. Die Arbeitsmotivation der letzteren kann jedoch nicht der Grund dafür sein, da die Werte über die Jahre hinweg auf gleichem Niveau geblieben sind wie die der Arbeitnehmer ohne atypische Arbeitszeiten. Im Hinblick auf das dritte Thema, das allgemeine Wohlbefinden, ist eine interessante und beunruhigende Entwicklung zu beobachten: Während beide Gruppen von Arbeitnehmern in den ersten Jahren der Erhebung ungefähr auf demselben Niveau waren und beide Gruppen eine Verschlechterung erleben, driften die Werte jedoch von Jahr zu Jahr allmählich zu Ungunsten der Arbeitnehmer mit atypischen Arbeitszeiten stärker ab, so dass diese in den letzten drei Jahren deutlich niedrigere Werte für das allgemeine Wohlbefinden aufwiesen.

Abbildung 2: Entwicklung verschiedener Dimensionen des Wohlbefindens und der Gesundheit am Arbeitsplatz (Werte von 0 auf 100)

Daten: Quality of Work Index 2014 – 2023; Grafik: CSL

Eine Erklärung für die negative Entwicklung des Wohlbefindens von Arbeitnehmern mit atypischen Arbeitszeiten könnte in der folgenden Analyse zu finden sein. In Abbildung 3 ist zu sehen, dass Arbeitnehmer mit atypischen Arbeitszeiten wesentlich höhere Werte in Bezug auf erlebte Konflikte zwischen Berufs- und Privatleben aufweisen und dass diese im Laufe der Jahre noch stärker ansteigen, so dass die Kluft zwischen beiden Gruppen zunimmt.

Abbildung 3: Entwicklung der Konflikte zwischen Arbeits- und Privatleben (Werte von 0 auf 100)

Daten: Quality of Work Index 2014 – 2023; Grafik: CSL

Aus diesen Erkenntnissen ergibt sich, dass die Flexibilisierung der Arbeitszeiten über eine Ausweitung der Arbeitszeiten auf Ruhezeiten, Sonn- und Feiertage auf gar keinen Fall ein Gewinn für die Beschäftigten ist, sondern sie bringt eine Verschlechterung ihrer Work-life Balance und ihrer Zufriedenheit und Gesundheit mit sich.

Das Übergreifen der Arbeit auf die Erholungsphasen

Wir haben gerade erfahren, dass das Versprechen einer besseren Balance zwischen beruflichem Engagement und persönlichem Leben nicht durch eine Ausdehnung der Arbeitszeit (flexible Arbeitszeiten) eingelöst werden kann. Tatsächlich sind Arbeitnehmer meist gezwungen, an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten, ohne dies zu wünschen, und müssen daher oft auf Freizeit mit Familie oder Freunden verzichten. Ruhezeiten sind daher umso wichtiger, um den Arbeitnehmern Erholung und Freizeitaktivitäten zu ermöglichen, sofern sie eingehalten werden.

Eine wichtige Erholungsphase bei der Arbeit ist die Arbeitspause, die eine bezahlte oder unbezahlte Ruhezeit ist, die bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden anfällt. Mit dieser Ruhezeit soll die Gesundheit und die Sicherheit des Arbeitnehmers geschützt werden. Bei der Quality of Work Umfrage von 2023 wurde die Frage nach der Häufigkeit, die Arbeitspause unterbrechen oder verkürzen zu müssen, von 18 % der Gesamtstichprobe mit „oft“ oder „(fast) immer“ beantwortet. Wie Abbildung 4 zeigt, sind jedoch Arbeitnehmer mit atypischen Arbeitszeiten (Arbeit abends ab 19 Uhr, nachts nach 22 Uhr oder am Wochenende) häufiger von der Nichteinhaltung der Pausen betroffen (26 %).

Abbildung 4: Häufigkeit von Unterbrechungen und Reduzierung von Arbeitspausen (in Prozent)

Daten: Quality of Work Index 2023, Grafik: CSL

Nach Ende des Arbeitstages erfordert das Arbeitsgesetz eine kontinuierliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vor dem Beginn eines neuen Arbeitstages, auch zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit des Arbeitnehmers. Dies gilt auch für die Beschäftigten, die abends, nachts oder sonntags arbeiten müssen, doch geben 10 % der Betroffenen an, täglich oder mehrmals in der Woche und 15 % mehrmals im Monat in einer Situation zu sein, wo dies nicht der Fall ist. Im Vergleich dazu stehen die Arbeitnehmer, die nicht an atypischen Arbeitszeiten arbeiten, wo 7 % täglich oder mehrmals pro Woche und nur 4 % mehrmals im Monat in der Situation sind. Die Nichteinhaltung wird also signifikant öfter von Beschäftigten erlebt, die an atypischen Arbeitszeiten zur Arbeit antreten.

Abbildung 5: Häufigkeit der Nichteinhaltung der Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen

Daten: Quality of Work Index 2023, Grafik: CSL

Weil die Mindestruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen schon nicht immer eingehalten wird, ist es umso wichtiger, dass diese ungestört und ohne Unterbrechung verrichtet werden kann. Doch leider kommt die Ruhephase außerhalb der Arbeitsstunden immer mehr unter Druck, wie die Daten über die Erwartung der Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeiten (z.B. über Telefon, E-Mail oder Smartphone) zeigen. In nur zwei Jahren zwischen 2021 und 2023 ist der Anteil der Personen, die angaben, außerhalb der Arbeitszeit (sehr) stark für die Arbeit zur Verfügung stehen zu müssen, von 19 % im Jahr 2021 auf 28 % im Jahr 2023 gestiegen. Und auch hier sehen sich Arbeitnehmer mit atypischen Arbeitszeiten häufiger (41 %) mit dieser Erwartung konfrontiert als andere (21 %), wie Abbildung 6 zeigt.

Abbildung 6:  Erwartungsgrad der Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeiten

Daten: Quality of Work Index 2023, Grafik: CSL

Insbesondere für Arbeitnehmer mit atypischen Arbeitszeiten (abends nach 19 Uhr, abends nach 22 Uhr oder am Wochenende) geht die Flexibilität, die eigentlich eine Ausweitung der Arbeitszeiten ist, häufig mit Einschränkungen, einer weniger effizienten Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben und einem geringeren Wohlbefinden am Arbeitsplatz einher. Denn sie üben einen geringeren Einfluss auf ihre Arbeitszeiten aus, sind stärker zusätzlichen Belastungen ausgesetzt, wie der Nichteinhaltung von Pausen, der Nichteinhaltung der Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen oder der Erwartung, dass sie außerhalb der Arbeitszeit für die Arbeit erreichbar sind. Diese einseitige Flexibilität kann sich negativ auf die Gesundheit und das Gleichgewicht zwischen Arbeits- und Privatleben auswirken.

Im Folgenden beschäftigen wir uns mit der Frage, was sich die Arbeitnehmer in Bezug auf die Arbeitszeiten wirklich wünschen, um ihre Work-Life-Balance besser in den Griff zu bekommen. Es steht zwar jedem frei, eine Arbeitszeitverkürzung für eine gute Sache zu halten oder nicht, doch manche wagen sich weit vor und behaupten sogar, dass eine solche Verkürzung von den Arbeitnehmern nicht gewünscht wird. Doch wie sieht es tatsächlich aus?

Die Idee zur Verringerung der Arbeitszeit bleibt nach wie vor aktuell

Seit 2018 wird in der Analyse der Quality-of-Work-Daten jedes Jahr die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit mit der gewünschten Arbeitszeit verglichen. Aus diesem Vergleich der Antworten geht hervor, dass der Anteil der Personen, die weniger Stunden pro Woche arbeiten möchten, von Jahr zu Jahr steigt, so dass 2023 53 % der Beschäftigten (gegenüber 33 % im Jahr 2018) weniger Stunden pro Woche arbeiten möchten, während 39 % mit ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zufrieden sind und 8 % mehr arbeiten möchten (Abbildung 7).

Abbildung 7: Prozentuale Anteile der Personen, die weniger, mehr oder immer die gleiche Anzahl von Stunden pro Woche arbeiten möchten

Daten: Quality of Work Index 2018 – 2023, Grafik: CSL

In vielen Industrieländern wird derzeit die Idee einer kollektiven Arbeitszeitverkürzung bei gleichbleibendem Lohn diskutiert oder umgesetzt, sei es durch nationale oder betriebliche Bestimmungen. Daher wollten wir in der Umfrage von 2023 wissen, was die luxemburgischen Arbeitnehmer von einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung bei gleichem Lohn halten, und nahmen eine diesbezügliche Frage in die QoW-Umfrage 2023 auf.

Wie Abbildung 8 zeigt, befürworten insgesamt 83 % der Befragten eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung bei gleichem Lohn und 17 % sind dagegen. Frauen (87 %) sind eher dafür als Männer (80 %) und die Altersgruppen bis 44 Jahre (86-88 %) sind eher dafür als die Altersgruppe 45-54 Jahre (78 %) und die Altersgruppe 55 Jahre und älter (73 %).

Die Zustimmung ist am höchsten bei den Elementarberufen (93 %), den Beschäftigten in direkten Dienstleistungen, Händlern und Verkäufern (89 %) und den qualifizierten Industrie- und Handwerksberufen (89 %).

Vergleicht man die Wirtschaftszweige, so findet sich die größte Zustimmung bei den freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Tätigkeiten (89 %), im Gesundheits- und Sozialwesen (87 %) und bei den sonstigen Dienstleistungen (86 %).

Abbildung 8: Prozentuale Anteile der Personen, die für oder gegen eine Verkürzung der Arbeitszeit bei gleichbleibendem Lohn sind

Die Flexibilisierung und Ausweitung der Arbeitszeiten sind nicht im Interesse einer besseren Work-life Balance der Beschäftigten

Die vorliegende Analyse verdeutlicht die gravierenden Auswirkungen einer einseitigen Arbeitszeitflexibilität, die einer Ausdehnung der Arbeitszeiten gleichkommt, und zu einer Verschlechterung der Work-Life-Balance, geringerer Zufriedenheit und schlechterem Gesundheitszustand führt.

Es ist die falsche Antwort auf den Wunsch der Arbeitnehmer nach besseren Arbeitsbedingungen, einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, und weniger Überschneidungen der Arbeit mit dem Privatleben. Der wahre Wunsch der Arbeitnehmer ist es, weniger Lebenszeit für die Arbeit aufzuwenden, zumal diese immer länger wird, wenn man die Fahrtzeit hinzurechnet, was auch notwendig ist, denn niemand verliert gerne mehrere Stunden pro Woche, um zur Arbeit zu kommen. Inklusive Arbeitsweg investiert der durchschnittliche Vollzeitbeschäftigte in Luxemburg in der Tat keine 40 Stunden für die Arbeit, sondern eher 50 Stunden (siehe Abbildung 9).

Abbildung 9: Durchschnittliche wöchentliche aus beruflichen Gründen erforderliche Zeit (in Stunden)

Daten: Quality of Work Index 2023, Grafik: CSL

Lebenszeit und Gesundheit sind ein wertvolles Gut, und diesem sollte verstärkt Rechnung getragen werden. Wenn nicht, braucht sich am Ende niemand zu wundern, warum die Luxemburger Wirtschaft auch für Arbeitskräfte an Attraktivität verliert – Stichwort: Personalmangel.